Eine Verfassung in der Schublade

Nach der Unabhängigkeit wurde eine Verfassungsversammlung eingesetzt, und 1994 zog ein Verfassungskomitee durch Dörfer, Städte und Exilgemeinden und sammelte die Vorschläge der Menschen. Die Verfassung wurde ausgearbeitet und im Mai 1997 ratifiziert: Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung, verbürgte Freiheiten, regelmäßige Wahlen.
Umgesetzt wurde kein einziger Artikel. Man erklärte, der Grenzkrieg mit Äthiopien (1998–2000) habe ihre Verkündung „vertagt“, und dann wurde die Vertagung selbst zur eigentlichen Verfassung des Landes: kein Verfassungsgericht, das Auslegung gibt, keine unabhängige Justiz, die Recht spricht, kein Parlament, das Gesetze macht oder Rechenschaft verlangt.
Das Ergebnis ist eine Herrschaft, die nicht auf einem geschriebenen Text beruht, sondern auf der Laune eines einzelnen Menschen: Der Nationale Rat tagt seit 2001 nicht mehr regelmäßig, und Entscheidungen von Schicksal – von Krieg über Frieden bis zum Geschick einer ganzen Generation – ergehen aus einem einzigen Büro.
Ein Volk, das dreißig Jahre Blut für eine Heimat zahlte, die das Recht regiert, sieht sich nun ohne Recht regiert. Darum sagen wir: Die Verfassung ins Leben zurückzuholen, ist kein juristischer Luxus, sondern der erste Schritt auf dem Weg heraus.










